Hormonspirale Mirena
Im deutschen Ärzteblatt Jahrg. 106 Heft 18, Datum 1. Mai 2009 ist eine für uns Frauen sehr interessante Information zur Hormon-Spirale Mirena zu finden:
Unter der Überschrift
„Psychiatrische Erkrankungen als unerwünschte Arzneimittelwirkung von Mirena ®“
wird darauf hingewiesen, dass in der Fachinformation
des Herstellers in der Liste von möglichen unerwünschten
Arzneimittelwirkungen von Mirena ® der Hinweis fehlt, dass das
Auftreten von psychiatrischen Erkrankungen dazu gehört. Laut Gesetz ist
ein Arzt verpflichtet, seine Patientinnen oder Kunden über alle
möglichen Risiken genau aufzuklären bevor er die Hormonspirale
einlegt. Umgekehrt wird allen Ärzten empfohlen, im Verdachtsfall von
Depression oder anderen psychischen Störungen auch nach der
Hormonspirale zu fragen.
Frage: Wenn der Arzt dieser Aufklärungspflicht nicht nachkommt, müsste er dann nicht auch zumindest die Entfernung und Kostenrückerstattung beim Auftreten eben jener verschwiegenen „unerwünschten Arzneimittelwirkungen“ übernehmen??




